Auf den insgesamt 1,2 Millionen Euro teuren Sanierungskosten bleiben die Hausbesitzer sitzen. Der Hersteller bestreitet Verantwortung.
Der Zeitungsverlag Waiblingen berichtet über meine Gutachten zu Häusern mit bröselndem Porenbeton.
Auszug aus dem Artikel, den Sie rechts mit einem Klick auf das Vorschaubild in Großansicht lesen können:
Betongold ist nicht immer „Gold“. Mittler- weile sind Baugutachtern 55 Gebäude in Baden-Württemberg bekannt, in deren Mauern verbaute Porenbetonsteine an Druckfestigkeit verloren, brüchig wurden, und wegen Einsturzgefahr teure Reparatu- ren notwendig waren. Betroffene Häuser haben größtenteils die Baujahre 2003 bis 2011 – darunter welche in Plüderhausen, Winterbach, Urbach, Fellbach, Weissach im Tal, Kernen, auf dem Schurwald, im Filstal.
Hans-Peter Illner greift hinein in eine der Hausmauer-Nischen, die Bauarbeiter für den Einbau der notwendig gewordenen 20 Stahlstützen geschaffen haben. Rechts und links in dieser Nische sind mit Rissen durch- setzte Porenbeton-Steine zu sehen. Der Bausachverständige aus Adelberg zeigt, wie leicht sich davon Stückchen lösen und zwischen Zeigefinger und Daumen zerbröseln lassen. Mehliger Staub rieselt zu Boden.
„Vor rund 30 Jahren wurde Porenbeton noch als die ökonomische und ökologische Innovation der Bauwirtschaft gefeiert. Als preiswerter, leichter, aber druckfester Bau- stoff, der obendrein noch hervorragende Dämmungseigenschaften hat“, sagt Illner. Die Kostenersparnis bei Ressourcenverbrauch, Produktion, Ein- und Verkauf, Auslieferung, Einbau und Ernergieverbrauch kommt den Besitzern dieses Hauses in Fellbach nun teuer zu stehen.
SWR berichtete in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“
Auch der SWR berichtete über Schäden durch Porenbeton. Hans-Peter Illner wurde hier als Sachverständiger hinzugezogen.
Ist Ihr Gebäude ebenfalls betroffen?
Wenn auch Sie von mangelhaften Porenbetonsteinen betroffen sind, nehmen Sie direkt Kontakt zu mir auf und ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten.
Die rechtliche Lage
„Eine zeitlich unbestimmte Haftung wurde vor allem deswegen als bedenklich angesehen, weil der Hersteller mit dem Inverkehrbringen des Produkts seinen Einfluss auf die Produktbeschaffenheit verliere, während der Geschädigt auf das Produkt einwirken könne.“
Quelle: Justizministerium BW
Mein Fazit
Deshalb „Ziegel“! Der hält was er verspricht.
Und das nachweislich seit min 6.300 Jahren vor Chr. auch ohne gesetzliche Produkthaftung.