Merkantiler Minderwert wegen Überschwemmung
Ein merkantiler Minderwert ist ein Abzug vom Berechnungsergebnis, obwohl nach einer Überschwemmung eine vollständige Sanierung der Schäden durchgeführt wurde.
Hintergrund ist die Möglichkeit, dass ein Verdacht besteht, dass verborgene Schäden später auftreten werden. Die Berücksichtigung eines merkantiler Minderwertes setzt voraus, dass der „Markt“ das Hochwasserrisiko auch monetär berücksichtigt, d.h. das Vorbehalte gegen hochwassergefährdete Immobilien bestehen.
Es liegt alleine in der Verantwortung des Sachverständigen an welcher Stelle und in welcher Höhe er einen Abzug vom Wert ansetzt. Es gibt bereits Ansätze von 6-10% auf den Marktwert, den die Spezialisten für marktgerecht halten. In besonders gefährdeten Gebieten kann der Abschlag auch bei 15% liegen.
Mein Fazit ist, dass diese Thematik in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.
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